Allgemeine Geschäftsbedingungen
der SBA-Steuerungstechnik GmbH & Co. KG

Stand: 01.04.2015

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
§ 2 Vertragsschluss
§ 3 Zahlung, Fälligkeit, Zahlungsverzug
§ 4 Lieferung, Gefahrübergang
§ 5 Rücksendekostenvereinbarung
§ 6 Eigentumsvorbehalt
§ 7 Preise
§ 8 Rücktritt
§ 9 Mängelhaftung
§ 10 Haftung auf Schadenersatz
§ 11 Schlussbestimmungen

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

(1) Für die Vertragsbeziehungen zwischen der SBA-Steuerungstechnik GmbH & Co. KG und Verbrauchern sowie Unternehmern (im Folgenden „Käufer“ genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies gilt auch für Vertragsbeziehungen zu Käufern außerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, es sei denn SBA-Steuerungstechnik GmbH & Co. KG hätte der Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers gelten auch dann nicht, wenn SBA-Steuerungstechnik GmbH & Co. KG in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Leistung vorbehaltlos ausführt.

(2) Verbraucher im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die mit SBA-Steuerungstechnik GmbH & Co. KG in Geschäftsbeziehung treten, ohne dass dies ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit mit SBA-Steuerungstechnik GmbH & Co. KG in eine Geschäftsbeziehung treten.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die im Internet dargestellten Angebote der SBA-Steuerungstechnik GmbH & Co. KG sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch für die Preisangaben. SBA-Steuerungstechnik GmbH & Co. KG behält sich Irrtümer, Druckfehler sowie technische, farbliche oder preisliche Änderungen vor. In einem solchen Fall ist SBA-Steuerungstechnik GmbH & Co. KG zur Anfechtung der Annahmeerklärung berechtigt.

(2) Die Bestellung des Käufers ist ein bindendes Angebot, das SBA-Steuerungstechnik GmbH & Co. KG durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der bestellten Ware annehmen kann. Mündliche Erklärungen durch Vertreter oder sonstige Hilfspersonen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch SBA-Steuerungstechnik GmbH & Co. KG.

§ 3 Zahlung, Fälligkeit, Zahlungsverzug

(1) Die Bezahlung der Waren erfolgt gemäß den Zahlungsbestimmungen von SBA-Steuerungstechnik GmbH & Co. KG.

(2) Bei Zahlung durch Lastschrift teilt der Kunde SBA-Steuerungstechnik GmbH & Co. KG im Rahmen der Auftragsbestätigung seine Bankverbindung mit. Mit dieser Angabe berechtigt der Kunde SBA-Steuerungstechnik GmbH & Co. KG widerruflich zum Bankeinzug bezüglich des entsprechenden Girokontos. Im Fall einer Rücklastschrift wegen mangelnder Deckung oder Erlöschen des Kontos oder aufgrund eines Widerspruchs des Kunden erhebt SBA-Steuerungstechnik GmbH & Co. KG aufgrund des zusätzlich entstandenen Aufwandes eine Bearbeitungsgebühr von 12,00 €. Weitere Forderungen behält sich SBA-Steuerungstechnik GmbH & Co. KG vor. Im Falle eines Widerrufs, einer Retour oder einer Reklamation sollte der Abbuchung nicht widersprochen werden, um so eine Rücklastschrift zu vermeiden. Die Rückabwicklung erfolgt dann mittels Rücküberweisung oder Gutschrift.

(3) Eingehende Zahlungen des Käufers können seitens der SBA-Steuerungstechnik GmbH & Co. KG zunächst mit bestehenden Forderungen verrechnet werden. Eine Aufrechnung durch den Käufer ist nur möglich, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder seitens SBA-Steuerungstechnik GmbH & Co. KG unbestritten sind und auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen. Außerdem ist der Käufer zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als ein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

(4) Der Kaufpreis ist nach Vertragsschluss sofort zur Zahlung fällig.

(5) Befindet sich der Käufer im Zahlungsverzug, hat er währenddessen jede Fahrlässigkeit zu vertreten. Er haftet wegen der Leistung auch für Zufall, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten sein würde.

(6) Der Kaufpreis ist während des Verzuges zu verzinsen. Der Verzugszins beträgt für das Jahr 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

(7) Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

§ 4 Lieferung, Gefahrübergang

(1) Bei Verfügbarkeit wird die Ware durch SBA-Steuerungstechnik GmbH & Co. KG schnellstmöglich, das heißt in der Regel innerhalb von 14 Tagen, versandt. Verzögerungen aufgrund mangelnder Verfügbarkeit der Ware werden dem Käufer durch SBA-Steuerungstechnik GmbH & Co. KG umgehend mitgeteilt. Die Leistungspflicht von SBA-Steuerungstechnik GmbH & Co. KG steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung. Im Fall ausbleibender, nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung ist SBA-Steuerungstechnik GmbH & Co. KG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich an den Käufer zurückerstattet.

(2) Nachträgliche Wünsche des Käufers wegen Änderungen oder Ergänzungen des vertraglichen Leistungsinhalts verlängern die vereinbarte Lieferzeit in angemessenem Umfang. Dasselbe gilt in Fällen von Streik oder höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung.

(3) Sollten nicht alle bestellten Artikel vorrätig sein, kann SBA-Steuerungstechnik GmbH & Co. KG auf eigene Kosten Teillieferungen vornehmen, sofern dies dem Käufer zumutbar ist.

(4) Der Gefahrübergang auf den Käufer, das heißt der Übergang der Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Kaufgegenstandes, erfolgt, a) wenn der Käufer Verbraucher ist mit Übergabe des Kaufgegenstandes an den Käufer bzw. b) wenn der Käufer Unternehmer ist, sobald SBA-Steuerungstechnik GmbH & Co. KG den Kaufgegenstand dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

§ 5 Rücksendekostenvereinbarung

Sofern der Käufer von einem ihm zustehenden Widerrufsrecht Gebrauch macht, wird für die Kostentragung bei Rücksendung Folgendes vereinbart: Macht der Käufer von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, hat er die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der rückzusenden Sache einen Betrag von 40,00 € nicht übersteigt oder wenn der Käufer bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilleistung erbracht hat. Anderenfalls ist die Rücksendung kostenfrei.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch den Käufer im Eigentum von SBA-Steuerungstechnik GmbH & Co. KG. Ist der Käufer Unternehmer, gilt der Eigentumsvorbehalt bis zur Begleichung aller noch offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung. Vor Eigentumsübertragung ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung von SBA-Steuerungstechnik GmbH & Co. KG nicht zulässig.

§ 7 Preise

Die durch SBA-Steuerungstechnik GmbH & Co. KG angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und zuzüglich Versandkosten.

§ 8 Rücktritt

(1) SBA-Steuerungstechnik GmbH & Co. KG ist berechtigt, vom Vertrag auch hinsichtlich eines noch offenen Teils der Lieferung oder Leistung zurückzutreten, wenn falsche Angaben über die Kreditwürdigung des Käufers gemacht wurden oder objektive Gründe hinsichtlich der Zahlungsunfähigkeit des Käufers entstanden sind, beispielsweise die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers oder die Abweisung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens. Dem Käufer wird vor Rücktritt die Möglichkeit eingeräumt, eine Vorauszahlung zu leisten oder eine taugliche Sicherheit zu erbringen.

(2) Unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche sind im Falle eines Teilrücktritts bereits erbrachte Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen.

§ 9 Mängelhaftung

(1) Bei Vorliegen eines Mangels haftet SBA-Steuerungstechnik GmbH & Co. KG gegenüber dem Käufer nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit sich aus dem Nachfolgenden keine Einschränkungen ergeben.

(2) Ist der Käufer Verbraucher, hat er offensichtliche Mängel SBA-Steuerungstechnik GmbH & Co. KG gegenüber innerhalb von zwei Wochen nach Auftreten des Mangels, ist der Unternehmer innerhalb von acht Werktagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb dieser Frist, erlöschen die Mängelhaftungsansprüche. Das gilt nicht, wenn SBA-Steuerungstechnik GmbH & Co. KG den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.

(3) Ist der Käufer Unternehmer, bleibt § 377 HGB unberührt. Die Geltendmachung von Mängelansprüchen durch den kaufmännischen Kunden setzt somit voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

(4) Ist der Käufer Unternehmer, behält sich SBA-Steuerungstechnik GmbH & Co. KG bei Vorliegen eines Mangels die Wahl der Nacherfüllung vor.

(5) Mängelansprüche aller Käufer sind ausgeschlossen bei unsachgemäßer Nutzung, natürlichem Verschleiß oder bei Schäden, die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Dem Käufer steht der Nachweis frei, dass der Mangel nicht auf den Ausschlussgründen beruht. SBA-Steuerungstechnik GmbH & Co. KG übernimmt außerdem keine Haftung für die Richtigkeit von Herstellerangaben.

(6) a) Ist der Käufer Verbraucher, so beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beim Verkauf gebrauchter Sachen ein Jahr, beim Verkauf neuer Sachen zwei Jahre, gerechnet ab Lieferung. b) Ist der Käufer Unternehmer, so ist die Geltendmachung von Mängelansprüchen beim Verkauf von Postenware sowie bei Verkäufen nach Gewicht ausgeschlossen. In allen anderen Fällen beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beim Verkauf gebrauchter Sachen an einen Unternehmer drei Monate, beim Verkauf neuer Sachen ein Jahr, gerechnet ab Lieferung.

(7) Für Schadenersatzansprüche gelten die Bestimmungen unter § 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 10 Haftung auf Schadenersatz

(1) SBA-Steuerungstechnik GmbH & Co. KG haftet für Schäden unbeschränkt, die dem Käufer durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlungen von SBA-Steuerungstechnik GmbH & Co. KG, ihren gesetzlichen Vertretern und/oder Erfüllungsgehilfen zugefügt werden. Ferner haftet SBA-Steuerungstechnik GmbH & Co. KG für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer deshalb regelmäßig vertraut.

(2) Die Schadenersatzansprüche sind in Fällen der leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Sie betragen im Falle des Verzugs höchstens 5 % des Auftragswertes.

(3) In anderen als den genannten Fällen in Ziffer 1 ist die Haftung von SBA-Steuerungstechnik GmbH & Co. KG unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen in Ziffer 2 und 3 gelten aber nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produkts und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Auch hier haftet SBA-Steuerungstechnik GmbH & Co. KG unbeschränkt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.

(5) Soweit die Haftung von SBA-Steuerungstechnik GmbH & Co. KG ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

(6) Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche drei Monate.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen SBA-Steuerungstechnik GmbH & Co. KG und dem Käufer gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Käufer ein Kaufmann im Sinne des Handelsrechts, so ist der vereinbarte Gerichtsstand das für den Geschäftssitz der SBA-Steuerungstechnik GmbH & Co. KG zuständige Gericht. Dasselbe gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand oder Wohnsitz in Deutschland hat oder dieser zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

(2) Sofern einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages unwirksam sind, berührt dies nicht die Wirksamkeit des übrigen Vertrages. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten in diesem Fall die gesetzlichen Bestimmungen bzw. neu vereinbarte, wirksame Regelungen.